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Die Justizwache ist ein Wachkörper
der Republik ÖSterreich und dem Bundesministerium für Justiz
ressortmäßig zugeordnet (vgl. § 13a Strafvollzugsgesetz 1969
i.d.g.F. BGBI. I Nr. 142/2009). Ihre grundsätzliche Aufgabe ist es
die Aufrecherhaltung der Sicherheit und Ordnung in den
Justizanstalten sicherzustellen sowie eine umfangreiche Beteiligung
an den verschiedensten Aufgaben des österreichischen
Strafvollzuges.
Die Justizwache ist ein
uniformierter, militärisch-hierarchisch organisierter, mit
hinreichenden Exekutivbefugnissen ausgetatteter Wachkörper. Dieser
ist der Vollzugsdirektion (Dienstbehörde) unterstellt. Die
Exekutivbeamten sind in der Vollzugsbehörde I. Instanz
(Anstaltsleiter) als Hilfsorgan zur Seite gestellt. Sie
unterstützen den Anstaltsleiter bei der Erfüllung der gesetzlichen
Aufgaben in den Justizanstalten. Die Justizwache ist in dienst- und
besoldungsrechtlicher Hinsicht der österreichsichen Bundespolizei
gleichgestellt.
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