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Die Justizwache ist ein Wachkörper der Republik ÖSterreich und dem Bundesministerium für Justiz ressortmäßig zugeordnet (vgl. § 13a Strafvollzugsgesetz 1969 i.d.g.F. BGBI. I Nr. 142/2009). Ihre grundsätzliche Aufgabe ist es die Aufrecherhaltung der Sicherheit und Ordnung in den Justizanstalten sicherzustellen sowie eine umfangreiche Beteiligung an den verschiedensten Aufgaben des österreichischen Strafvollzuges.

Die Justizwache ist ein uniformierter, militärisch-hierarchisch organisierter, mit hinreichenden Exekutivbefugnissen ausgetatteter Wachkörper. Dieser ist der Vollzugsdirektion (Dienstbehörde) unterstellt. Die Exekutivbeamten sind in der Vollzugsbehörde I. Instanz (Anstaltsleiter) als Hilfsorgan zur Seite gestellt. Sie unterstützen den Anstaltsleiter bei der Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben in den Justizanstalten. Die Justizwache ist in dienst- und besoldungsrechtlicher Hinsicht der österreichsichen Bundespolizei gleichgestellt.

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