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Die Österreichische Justizwache
Die Justizwache ist ein Wachkörper der Republik Österreich und dem Bundesministerium für Justiz ressortmäßig zugeordnet (vgl. § 13a Strafvollzugsgesetz 1969 i.d.g.F. BGBl. I Nr. 142/2009). Ihre grundsätzliche Aufgabe ist es die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in den Justizanstalten sicherzustellen sowie eine umfangreiche Beteiligung an den verschiedensten Aufgaben des österreichischen Strafvollzuges. Die Justizwache ist ein uniformierter, militärisch-hierarchisch organisierter, mit hinreichenden Exekutivbefugnissen ausgestatteter Wachkörper. Dieser ist der Vollzugsdirektion (Dienstbehörde) unterstellt. Die Exekutivbeamten sind der Vollzugsbehörde I. Instanz (Anstaltsleiter) als Hilfsorgan zur Seite gestellt. Sie unterstützen den Anstaltsleiter bei der Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben in den Justizanstalten. Die Justizwache ist in dienst- und besoldungsrechtlicher Hinsicht der österreichischen Bundespolizei gleichgestellt.
Vollzugsoberbehörde ist die Direktion für den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen (Vollzugsdirektion), diese ist dem Bundesministerium für Justiz unmittelbar nachgeordnet. Der Vollzugsdirektion obliegen die operative Durchführung des Straf- und Maßnahmenvollzuges nach den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes einschließlich der Errichtung, Erhaltung und Erneuerung der Anstalten zum Vollzug von Freiheitsstrafen, die Planstellenbewirtschaftung und das operative Controlling. Die Vollzugsdirektion hat für den gesetzmäßigen Betrieb dieser Anstalten und, insbesondere auch durch Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit den einzelnen Anstalten, für einen an den Vollzugszwecken und den Grundsätzen der Menschenwürde und Wiedereingliederung der Strafgefangenen und Untergebrachten orientierten, möglichst hohen Vollzugsstandard unter Bedachtnahme auf Sicherheit und Ordnung zu sorgen. Die Vollzugsdirektion führt nach Maßgabe dieses Bundesgesetzes die Aufsicht über den gesamten Vollzug. Der Vollzugsdirektion ist die Bildungseinrichtung für den Straf- und Maßnahmenvollzug als eigene Organisationseinheit unterstellt.
Justizwache-Einsatzgruppe (EG)
Die Justizwache EinsatzGruppe ist die Sondereinheit der österreichischen Justizwache und setzt sich aus speziell ausgebildeten und ausgerüsteten Justizwachebeamten zusammen. Sie nimmt in den Justizanstalten jene Aufgaben, die mit besonderer Gefährdung verbunden, oder im hohen Ausmaß für die Sicherheit der Anstalt von Bedeutung sind, wahr. Diese sind z.B.: Intervention im Falle eines Aufstandes, eines Krisen- oder Katastrophenfalls, das Zusammenwirken mit anderen Einsatzkräften im Alarmfall, Zugriff auf randalierende oder bewaffnete Insassen, besondere Kontrollen und Durchsuchungen zur Sicherung der Ordnung in den Justizanstalten, die Nacheile von flüchtenden Insassen und die damit Verbundene Öffnung und Durchsuchung von Räumlichkeiten oder Fahrzeugen, die Ausführung aus den Justizanstalten von besonders gefährlichen oder gefährdeten Insassen, die Handhabung von speziellem Einsatzgerät. Die Bewerber für die EG müssen die Grundausbildung zum Justizwachebeamten positiv abgeschlossen haben und sich im Anschluss einer sportlichen und psychologischen Auswahltestung unterziehen. Dieses Verfahren zur Überprüfung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit muss jedes Mitglied der EG in regelmäßigen Abständen wiederholen. Nach erfolgreichem Abschluss des Auswahlverfahrens wird der Anwärter zu einem Aufnahmegespräch mit dem Kommandanten der Einsatzgruppe geladen und in weiterer Folge zu dem Einsatzgruppengrundkurs an die Justizwachschule in Wien zugeteilt, wo er besonders im Bereich wie etwa der erweiterten Ersten Hilfe, einsatzbezogener Psychologie, der Selbstverteidigung, dem Einsatz der Dienstwaffen und der Sonderausrüstung sowie in Einsatztaktik, Eigensicherung und Körperausbildung, geschult wird. Die EG ist eine junge Sondereinheit der österreichischen Exekutive und im Austausch mit anderen Spezialeinheiten der Polizei, wie etwa der Cobra oder WEGA, um ständige Weiterentwicklung ihrer Einsatzgebiete und Ausrüstung bemüht.
Aufnahmeerfordernisse und INFO
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