Die Geschichte der Österreichische
Justizwache
Die Urahnen der heutigen
Justizwache sind die Polizei und Militärwache, die 1851 in k.k.
Militärpolizeiwachkorps umbenannt wurden.
Als direkter Vorläufer gilt aber das am
29. Juli1869 aufgestellte Militärwachkorps für die k.k.
Zivilgerichte, gemeinhin schon in kurzer Zeit als "Justizwache" im
allgemeinen Sprachgebrauch bezeichnet.
Dieses Militärwachkorps war
ausschließlich für die Bewachung der k.k. Zivilgerichte zuständig.
Wie angeführt, stellte die Militärpolizeiwache, bereits 1775 neben
ihrer Hauptaufgabe für den öffentlichen Sicherheitsdienst, die
erforderlichen Kontingente für Wachen in den Gefängnissen ab. Die
Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in den Gebäuden oblag diesen
Einheiten.
Für die Verpflegung und die
Arbeitsleistung der Häftlinge waren jedoch die Aufseher zuständig,
die der Militärpolizeiwache nicht angehörten.
Seit 11.04.1856 gab es unter ihnen auch schon
weibliche Aufseher!
Im Übrigen: Die Verpflegung der
Häftlinge, die anfangs nur aus Wasser und Brot bestand, lag bis
1879 ausschließlich in den Händen verschiedener
Privatunternehmungen.
Den gesamten Exekutivdienst, wie
Eskorten, Vorführungen und Ausführungen zu den verschiedenen
Gerichten, Ämtern, Behörden und Krankenhäusern, sowie in andere
Anstalten, hatte das Militärpolizeikorps durchzuführen.
Der Betreuungsdienst der Häftlinge
oblag anderen Bediensteten, die die Arbeit der Häftlinge und den
Werkstättendienst leiteten und die Verpflegung besorgten. Das
Militärwachkorps bestand bis 30. April 1920. An diesem Tag erfolgte
das Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzes, womit die Bewachung
oder grundsätzlich der Straffvollzug in der klein gewordenen
Republik einem uniformierten und bewaffneten Wachkörper übertragen
wurde.
Die heutige Bezeichnung
Justizwache, obwohl sie bereits damals verwendet wurde, ist erst
mit dem Inkrafttreten des Gehaltsgesetzes 1924, BGBl. Nr. 245 vom
18.07.1924 eingeführt bzw. offiziell umbenannt worden. Die Massa
der ehemaligen Angehörigen des Korps als Beamte (zugleich auch
dienstrechtliche Gleichstellung der Beamten mit jenen der anderen
Exekutivkörper in Österreich) wurde übernommen und die
Instruktionen den geänderten Gegebenheiten angepasst.
Es muss festgehalten werden, dass
die Geschichte der Justizwache beinahe 100 Jahre mit jener der
bisherigen Sicherheitswache (Bundespolizei) ident ist, da die
angeführte k.k. Militärpolizeiwache von 1775 bis 1869 den
Justizwachdienst mitvollzogen hat.
Die Uniform war lange Zeit dieselbe
und ist es bis zum heutigen Tag geblieben, wenn auch die Aufschläge
weinrot statt rubinrot sind, das Korpsabzeichen rund ist statt
oval. Dies sind aber alles nur Unterscheidungshilfen für
Kenner.
Langsam erhielt so die Justizwache
die Form, die wir heute kennen. Nach dem Ersten Weltkrieg wurde zum
ersten mal auch auf die Schulung der Beamten Wert gelegt. Vorher
gab es, abgesehen von der Rekrutenausbildung in der k.k. Armee, von
der ja die Angehörigen des Militärwachkorps fast ausschließlich
übernommen wurden, nur das sogenannte "Selbststudium".
Für die vielen nicht mehr
übernommenen reichsdeutschen Justizwachebeamten musste nach 1945
eine große Anzahl junger Hilfsjustizwachmänner aufgenommen
werden.
Um die Ausbildung und Weiterbildung
zu gewährleisten, wird seit 1947 die zentrale Schulung aller
Beamten in der Justizwachschule wahrgenommen, die wiederum
Außenstellen in Graz-Karlau, Linz und Krems/Stein
unterhält.
Der heutige Justizwachebeamte hat
sich vom reinen Bewacher, in seinen grundsätzlichen Aufgaben als
Wachorgan, Erzieher, Werkstättenleiter, verwaltungs- und
vollzugsdienstleistender Beamter, multifunktionell etabliert. In
den derzeit 28 österreichischen Haftanstalten sind rund
3.000 Justizwachebeamte eingesetzt um ihren
verantwortungsvollen, oft sehr schweren und gefahrvollen Dienst zu
verrichten.
Die Justizwache ist seit der
Strafvollzugsgesetzes-Novelle 1996 auch mit erweiterten Befugnissen
als Exekutivorgan ausgestattet, wobei die Zuständigkeit über den
Kreis der Häftlinge hinausgeht.